-Allgemeine Geschäftsbedingungen HEY!Cards GmbH & Co. KG
- 1 Allgemeines/Geltungsbereich
- Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für alle Geschäftsbeziehungen zwischen HEY!Cards GmbH &
Co. KG, Goernestraße 1, 20249 Hamburg (nachfolgend
„Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Käufer“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich als
ausgeschlossen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
- Die Geschäftsbedingungen finden ausschließlich
gegenüber Unternehmern Anwendung. Unternehmer sind
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen der Verkäufer in
Geschäftsbeziehung tritt und die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
- Käufer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
ausschließlich Unternehmer.
- 2 Vertragsabschluss
- Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und
unverbindlich. Änderungen bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten.
- Produktdarstellungen im Internet stellen kein rechtlich
bindendes Angebot, sondern lediglich einen unverbindlichen
Online-Katalog dar.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich,
die bestellte Ware erwerben zu wollen. Dies gilt auch für
Bestellungen über Fernkommunikationsmittel (z.B. per E-Mail,
Telefon, Telefax, Brief, Internet).
- Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
bei dem Verkäufer anzunehmen. Diese Annahme kann
entweder schriftlich, per Telefax oder E-Mail oder durch
Auslieferung der Ware an den Käufer oder den vom Käufer
benannten Transporteur erklärt werden. Die Regeln für
Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr
gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine
Anwendung.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle
nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung,
nicht oder nur teilweise zu leisten. Sollte ein bestellter Artikel
nicht lieferbar sein, ist der Verkäufer berechtigt, sich von der
Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen. Der Verkäufer
verpflichtet sich gleichzeitig, den Kunden unverzüglich über
die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwa erhaltene
Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
- 3 Preise
- Die jeweiligen Preise gelten, sofern nichts anderes
vereinbart ist, ab Werk.
- Zölle und sonstige öffentliche Abgaben – insbesondere
Abschöpfungen, Währungsausgleich – werden dem Käufer
gesondert in Rechnung gestellt.
- Verkäufe innerhalb der EU unterliegen in der Regel der
jeweils gültigen Mehrwertsteuerpflicht. Die Mehrwertsteuer ist
nicht in den Preisen eingeschlossen und wird, sofern sie
anfällt, in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in
der Rechnung gesondert ausgewiesen. Skonti und sonstige
Abzüge, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind
unzulässig.
- 4 Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von
ihm gelieferten Waren bis zu deren vollständiger Bezahlung
vor.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Zur Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der
Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Über Zugriffe
durch Dritte auf die zur Sicherung dienenden, unter
Eigentumsvorbehalt gel ieferte Ware sowie einen
Besitzwechsel hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu
unterrichten.
- Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten oder
bei sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Käufers,
insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
- Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer
b e r e i t s j e t z t a l l e F o r d e r u n g e n i n H ö h e d e s
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die
Abtretung an. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer
widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen
für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der
Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer
erfolgt stets im Namen und im Auftrag für den Verkäufer.
Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Verkäufer nicht gehörenden
Gegenständen, so erwirbt dieser an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihm gelieferten
Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
- 5 Versand, Gefahrenübergang
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, bestimmt der
Verkäufer Versandart, Versandweg und Frachtführer.
Teillieferungen sind zulässig.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den
Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den
Käufer über.
- 6 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
- Der Käufer hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit,
Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung
und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare
Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu
machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 10
Tagen ab Eingang beim Käufer erfolgt, gilt die Lieferung als
vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz
sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung
erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber
hinaus auf der Empfangsbestätigung des Spediteurs gemäß §
438 HGB zu vermerken.
- Die schriftliche Beanstandung ist derart zu dokumentieren,
dass die jeweilige Ursache für die Beanstandung ohne
weiteres nachvollziehbar bzw. feststellbar ist. Gegebenenfalls
sind repräsentative Muster und/oder Fotos beizufügen.
- Beanstandete oder als mangelhaft erkannte Ware darf nicht
bearbeitet, verarbeitet oder vermischt werden.
- 7 Gewährleistung
- Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware zunächst nach
seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückg.ngigmachung des Vertrags
(Rücktritt), verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn es ihm
zumutbar ist. Der Schadensersatz statt der Leistung
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und
Wert der mangelhaften Leistung. Dies gilt nicht, wenn der
Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht oder
eine Garantie übernommen hat.
- Für die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbungen stellen daneben keine
vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Übermittelt der Käufer von ihm vorgenommene Maße für
Spezialanfertigungen, ist allein der Käufer für die Richtigkeit
dieser Maße verantwortlich.
- 8 Haftungsbeschränkung
- Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf
d e n n a c h d e r A r t d e r Wa r e v o r h e r s e h b a r e n ,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Unter
wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu
verstehen, deren Er fül lung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten haftet der Verkäufer nicht.
- Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des
Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens sowie für den Fall, dass der Verkäufer
einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie
übernommen hat.
- Soweit die Haftung des Verkäufers beschränkt oder
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- 9 Zahlung
- Die Kaufpreisforderungen sind grundsätzlich „netto Kasse“
ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung
fällig, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel schriftlich
vereinbart wird.
- Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund besonderer
Vereinbarung oder stets nur erfüllungshalber angenommen.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers
und sind dort fällig.
- Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
geltend zu machen. Der Schaden ist höher anzusetzen, sofern
der Verkäufer einen höheren Verzugsschaden geltend macht
und nachweist.
- Befindet sich der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer
berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr in Höhe von EUR
10,00 zu berechnen.
- Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere
bei ihm gepfändet wird, Scheck- oder Wechselprotest
stattfindet, Zahlungsstockung oder Zahlungseinstellung
eintritt, oder ein ihn betreffendes Insolvenzverfahren beantragt
wird, ist Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu
stellen, auch wenn der Verkäufer Wechsel oder Schecks
angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung, auch wenn M.ngelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder
unstrittig oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Käufer
kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- 10 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden
Verbindlichkeiten, einschließlich der Zahlungspflichten des
Käufers, ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
- Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
Rechtsgeschäften zwischen Verkäufer und Käufer der
Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer
keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
4 . Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des
V e r t r a g s e i n s c h l i e ß l i c h d i e s e r A l l g e me i n e n
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des
Schriftformerfordernisses.
- Sollten einzelne Vereinbarungen des Vertrages mit dem
K ä u f e r e i n s c h l i e ß l i c h d i e s e r A l l g e m e i n e n
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der
Vereinbarung und die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen
nicht berührt; das gilt insbesondere, wenn die Unwirksamkeit
sich nur auf einzelne Forderungen oder Forderungsteile
bezieht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll
durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
6 . B e n a c h r i c h t i g u n g g e m ä ß § 3 3 A b s a t z 1
Bundesdatenschutzgesetz: Der Verkäufer weist darauf hin,
dass die zur Ausführung des Vertragsverhältnisses
erforderlichen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung bei ihm
verarbeitet und genutzt, aber nicht an Dritte weitergegeben
werden. Stand: 01.04.2025