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Created by potrace 1.16, written by Peter Selinger 2001-2019

-Allgemeine Geschäftsbedingungen HEY!Cards GmbH & Co. KG

  • 1 Allgemeines/Geltungsbereich
  1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten

für alle Geschäftsbeziehungen zwischen HEY!Cards GmbH &

Co. KG, Goernestraße 1, 20249 Hamburg (nachfolgend

„Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Käufer“).

  1. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende

allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich als

ausgeschlossen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich

schriftlich zugestimmt.

  1. Die Geschäftsbedingungen finden ausschließlich

gegenüber Unternehmern Anwendung. Unternehmer sind

natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige

Personengesellschaften, mit denen der Verkäufer in

Geschäftsbeziehung tritt und die in Ausübung einer

gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit

handeln.

  1. Käufer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind

ausschließlich Unternehmer.

  • 2 Vertragsabschluss
  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und

unverbindlich. Änderungen bleiben im Rahmen des

Zumutbaren vorbehalten.

  1. Produktdarstellungen im Internet stellen kein rechtlich

bindendes Angebot, sondern lediglich einen unverbindlichen

Online-Katalog dar.

  1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich,

die bestellte Ware erwerben zu wollen. Dies gilt auch für

Bestellungen über Fernkommunikationsmittel (z.B. per E-Mail,

Telefon, Telefax, Brief, Internet).

  1. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende

Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang

bei dem Verkäufer anzunehmen. Diese Annahme kann

entweder schriftlich, per Telefax oder E-Mail oder durch

Auslieferung der Ware an den Käufer oder den vom Käufer

benannten Transporteur erklärt werden. Die Regeln für

Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr

gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine

Anwendung.

  1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle

nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung,

nicht oder nur teilweise zu leisten. Sollte ein bestellter Artikel

nicht lieferbar sein, ist der Verkäufer berechtigt, sich von der

Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen. Der Verkäufer

verpflichtet sich gleichzeitig, den Kunden unverzüglich über

die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwa erhaltene

Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

  • 3 Preise
  1. Die jeweiligen Preise gelten, sofern nichts anderes

vereinbart ist, ab Werk.

  1. Zölle und sonstige öffentliche Abgaben – insbesondere

Abschöpfungen, Währungsausgleich – werden dem Käufer

gesondert in Rechnung gestellt.

  1. Verkäufe innerhalb der EU unterliegen in der Regel der

jeweils gültigen Mehrwertsteuerpflicht. Die Mehrwertsteuer ist

nicht in den Preisen eingeschlossen und wird, sofern sie

anfällt, in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in

der Rechnung gesondert ausgewiesen. Skonti und sonstige

Abzüge, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind

unzulässig.

  • 4 Eigentumsvorbehalt
  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von

ihm gelieferten Waren bis zu deren vollständiger Bezahlung

vor.

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

Zur Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der

Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Über Zugriffe

durch Dritte auf die zur Sicherung dienenden, unter

Eigentumsvorbehalt gel ieferte Ware sowie einen

Besitzwechsel hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu

unterrichten.

  1. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten oder

bei sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Käufers,

insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt,

vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

  1. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen

Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer

b e r e i t s j e t z t a l l e F o r d e r u n g e n i n H ö h e d e s

Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung

gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die

Abtretung an. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer

widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen

für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der

Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen,

sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht

ordnungsgemäß nachkommt.

  1. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer

erfolgt stets im Namen und im Auftrag für den Verkäufer.

Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Verkäufer nicht gehörenden

Gegenständen, so erwirbt dieser an der neuen Sache das

Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihm gelieferten

Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.

  • 5 Versand, Gefahrenübergang
  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, bestimmt der

Verkäufer Versandart, Versandweg und Frachtführer.

Teillieferungen sind zulässig.

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen

Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim

Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den

Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der

Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den

Käufer über.

  • 6 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
  1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit,

Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung

und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare

Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu

machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 10

Tagen ab Eingang beim Käufer erfolgt, gilt die Lieferung als

vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz

sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung

erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber

hinaus auf der Empfangsbestätigung des Spediteurs gemäß §

438 HGB zu vermerken.

  1. Die schriftliche Beanstandung ist derart zu dokumentieren,

dass die jeweilige Ursache für die Beanstandung ohne

weiteres nachvollziehbar bzw. feststellbar ist. Gegebenenfalls

sind repräsentative Muster und/oder Fotos beizufügen.

  1. Beanstandete oder als mangelhaft erkannte Ware darf nicht

bearbeitet, verarbeitet oder vermischt werden.

  • 7 Gewährleistung
  1. Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware zunächst nach

seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder

Ersatzlieferung.

  1. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer

grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung

(Minderung) oder Rückg.ngigmachung des Vertrags

(Rücktritt), verlangen. Bei einer nur geringfügigen

Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen

Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

  1. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung

Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn es ihm

zumutbar ist. Der Schadensersatz statt der Leistung

beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und

Wert der mangelhaften Leistung. Dies gilt nicht, wenn der

Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht oder

eine Garantie übernommen hat.

  1. Für die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die

Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,

Anpreisungen oder Werbungen stellen daneben keine

vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

  1. Übermittelt der Käufer von ihm vorgenommene Maße für

Spezialanfertigungen, ist allein der Käufer für die Richtigkeit

dieser Maße verantwortlich.

  • 8 Haftungsbeschränkung
  1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen

Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf

d e n n a c h d e r A r t d e r Wa r e v o r h e r s e h b a r e n ,

vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Unter

wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu

verstehen, deren Er fül lung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf

deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen

darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher

Vertragspflichten haftet der Verkäufer nicht.

  1. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des

Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab

Ablieferung der Ware.

  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht

Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die

Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer

zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei

Verlust des Lebens sowie für den Fall, dass der Verkäufer

einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie

übernommen hat.

  1. Soweit die Haftung des Verkäufers beschränkt oder

ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

  • 9 Zahlung
  1. Die Kaufpreisforderungen sind grundsätzlich „netto Kasse“

ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung

fällig, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel schriftlich

vereinbart wird.

  1. Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund besonderer

Vereinbarung oder stets nur erfüllungshalber angenommen.

Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers

und sind dort fällig.

  1. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer

berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über

dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank

geltend zu machen. Der Schaden ist höher anzusetzen, sofern

der Verkäufer einen höheren Verzugsschaden geltend macht

und nachweist.

  1. Befindet sich der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer

berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr in Höhe von EUR

10,00 zu berechnen.

  1. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die

Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere

bei ihm gepfändet wird, Scheck- oder Wechselprotest

stattfindet, Zahlungsstockung oder Zahlungseinstellung

eintritt, oder ein ihn betreffendes Insolvenzverfahren beantragt

wird, ist Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu

stellen, auch wenn der Verkäufer Wechsel oder Schecks

angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem

berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu

verlangen.

  1. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder

Minderung, auch wenn M.ngelrügen oder Gegenansprüche

geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die

Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder

unstrittig oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Käufer

kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein

Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  • 10 Schlussbestimmungen
  1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden

Verbindlichkeiten, einschließlich der Zahlungspflichten des

Käufers, ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

  1. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen

Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist

ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus

Rechtsgeschäften zwischen Verkäufer und Käufer der

Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer

keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der

Klageerhebung nicht bekannt sind.

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die

Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

4 . Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des

V e r t r a g s e i n s c h l i e ß l i c h d i e s e r A l l g e me i n e n

Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des

Schriftformerfordernisses.

  1. Sollten einzelne Vereinbarungen des Vertrages mit dem

K ä u f e r e i n s c h l i e ß l i c h d i e s e r A l l g e m e i n e n

Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein

oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der

Vereinbarung und die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen

nicht berührt; das gilt insbesondere, wenn die Unwirksamkeit

sich nur auf einzelne Forderungen oder Forderungsteile

bezieht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll

durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher

Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

6 . B e n a c h r i c h t i g u n g g e m ä ß § 3 3 A b s a t z 1

Bundesdatenschutzgesetz: Der Verkäufer weist darauf hin,

dass die zur Ausführung des Vertragsverhältnisses

erforderlichen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung bei ihm

verarbeitet und genutzt, aber nicht an Dritte weitergegeben

werden. Stand: 01.04.2025